Theater und Orchester Heidelberg
Foto Florian Merdes

Abonnements

Danke für Ihre Unterstützung!

Die Joker-Spielzeit 2020|21 steht im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus unter sehr besonderen Vorzeichen. Wir bedanken uns herzlichst bei Ihnen, unseren Abonnent*innen, für Ihre Treue und Ihr Vertrauen, das Theater und Orchester Heidelberg durch das Abenteuer »Kultur in Corona-Zeiten« zu begleiten!

Ein Großteil der Abonnements wurde aufgrund der kurzfristigen Planbarkeit für die Spielzeit 2020|21 ausgesetzt und wird ab 2021|22 wieder aktiv weitergeführt. Während der Joker-Spielzeit 2020|21 können Abo-Gutscheine von ausgefallenen Vorstellungen sowie Kundenguthaben eingelöst werden. Zudem können Sie Karten für alle Veranstaltungen mit 25 % Abo-Ermäßigung erwerben und haben ein Vorkaufsrecht, über das wir Sie rechtzeitig informieren. Über den aktuellen Spielplan werden Sie regelmäßig auf dem Laufenden gehalten: Wir versenden mit den Abo-Briefen auch die Monatsspielpläne sowie die drei geplanten Spielzeitbroschüren und kommunizieren alle Neuigkeiten zudem auf der Homepage.

Für Ihre Fragen und Anliegen hat das Abo-Büro selbstverständlich stets ein offenes Ohr!

Über unser vielfältiges Angebot informieren wir Sie gerne im Abo-Büro in der Theaterkasse.

Terri Braun, Abonnentenbetreuerin
Abo-Büro in der Theaterkasse
Theaterstraße 10
69117 Heidelberg

Tel. 06221 | 5835 222
abo@theater.heidelberg.de

Öffnungszeiten:
Mo−Sa 13.00−18.00 Uhr

Geschäftsbedingungen für Abonnements

Als Inhaber*in eines Festabonnements erhalten Sie zu Beginn der Spielzeit Ihren Abo-Ausweis, der Sie zum Besuch der jeweiligen Vorstellungen berechtigt. Den Ausweis legen Sie bitte dem Einlasspersonal vor. Er gilt als Eintrittskarte und ist übertragbar. Ein Zwischenhandel ist unzulässig. Wahlabonnent*innen besitzen eine spezifische Anzahl an virtuellen Gutscheinen, die im Vorfeld gegen Eintrittskarten einzutauschen sind. Gutscheine der Wahlabonnements und Umtauschgutscheine der Festabonnements sind sowohl für Vorstellungen des Theaters und Orchesters Heidelberg als auch der Volksbühne einlösbar. Sonderveranstaltungen oder Gastspiele sind gegebenenfalls davon ausgenommen. Gegen Aufzahlung sind virtuelle Gutscheine auch für die Heidelberger Schlossfestspiele sowie für das Silvester- und Neujahrskonzert verwendbar. Der verbleibende Geldwert von nicht bis zum Spielzeitende eingelösten Abo-Gutscheinen kann innerhalb der Folge-Spielzeit für den Kartenkauf genutzt werden. Danach verfällt dieses Kundenguthaben jedoch vollständig.

Umtausch und Rückgabe
Können Sie einen der festgesetzten Termine nicht wahrnehmen, teilen Sie dies bitte frühzeitig, spätestens aber einen Werktag vor der Veranstaltung der Theaterkasse mit. Gegen eine Gebühr von nur 2,50 €erhalten Sie einen virtuellen Umtauschgutschein zum Besuch einer anderen Vorstellung oder eines anderen Konzerts. Für die Einlösung in eine höhere Preiskategorie, bei Sonderveranstaltungen oder Gastspielen ist gegebenenfalls eine entsprechende Aufzahlung erforderlich. Ersatz für versäumte Vorstellungen kann nicht gewährt werden. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten.

Bezahlung und Ermäßigung
Die sich verlängernden Abonnements sind in einem Betrag im Vorfeld bis zum 1. Juli zu begleichen. Alle Abonnements gibt es auch zum ermäßigten, das heißt zum halben Preis. Ermäßigte Abonnements sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig. Dieser ist beim Kauf und am Vorstellungstag dem Einlasspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Ermäßigungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte ab einem Behindertengrad von 50 % sowie Inhaber*innen des Heidelberg-Passes. Die Ermäßigungsberechtigung ist für jede Spielzeit vorzulegen, sonst setzt sich das Abonnement automatisch als Vollpreis-Abonnement fort.

Gültigkeit, Kündigung und Rücktritt
Alle Abonnements gelten für die Spielzeit, für die sie erworben wurden. Die Fest- und Firmenabonnements sowie das große Wahlabonnement und das Zwinger-Wahlabonnement verlängern sich automatisch um eine Spielzeit, wenn sie nicht bis spätestens 31. Mai schriftlich gekündigt wurden. Alle anderen Abonnements gelten ebenfalls für eine Spielzeit, verlängern sich aber nicht automatisch. Ein Rücktritt vom Abonnement während der Spielzeit ist nicht möglich.

Die Anerkennung dieser Abonnementbedingungen ist für jeden Abonnenten*jede Abonnentin verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters und Orchesters Heidelberg. Gerichtsstand ist Heidelberg