Kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs und der Bergbahn
Die Eintrittskarten zu allen Veranstaltungen der Heidelberger Schlossfestspiele gelten am Tag der gebuchten Veranstaltung schon vier Stunden vor Vorstellungsbeginn als Fahrausweise für Busse, Straßenbahnen und freigegebene Züge im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und für die Heidelberger Bergbahn vom Kornmarkt bis zum Schloss und zurück.
Informationen zu den Fahrplänen erhalten Sie unter der Servicenummer 01805 | 8764 636 oder unter www.vrn.de
Witterungsbedingter Abbruch einer Vorstellung
Der Veranstalter behält sich bei allen Freilichtaufführungen vor, witterungsbedingt den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben, sie zu unterbrechen oder an einen regensicheren Ausweichspielort zu verlegen.
Bei der witterungsbedingten Verlegung aller Veranstaltungen vom Schlosshof in den Königssaal bis 30 Minuten nach Vorstellungsbeginn ist der Einlass nur mit Eintrittskarten in den Kategorien I & II möglich. Erstattung des Eintrittsgeldes für die Eintrittskarten in den Kategorien III & IV bis 8 Werktage nach Vorstellung bei Ihrer Vorverkaufsstelle.
Bei Abbruch der Vorstellung später als 30 Minuten nach Vorstellungsbeginn besteht – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Bitte beachten Sie außerdem, dass
– bereits gekaufte Karten nicht zurückgenommen werden können.
– Nacheinlass und Erstattung des Eintrittspreises bei Eintreffen nach Vorstellungsbeginn nicht möglich sind.
– ein Rollstuhlzugang zum Dicken Turm und zum Englischen Bau aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich ist; zum Schlosshof nur nach Verfügbarkeit der Plätze und nach Voranmeldung an der Theaterkasse unter 06221 | 5820 000.
– dass an der Abendkasse/Tageskasse auf dem Schloss grundsätzlich nur Barzahlung möglich ist.
– die Vorstellungen der Heidelberger Schlossfestspiele mit Ausnahme von Froschkönig als Erwachsenentheater konzipiert sind. Kinder unter 4 Jahren können daher grundsätzlich nicht zu den Abendvorstellungen zugelassen werden. Bei Kindern bis 10 Jahren kann ein Besuch nur eingeschränkt befürwortet werden.